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Private Nachlassabwicklung

Sie haben geerbt, wohnen aber weit weg, arbeiten Vollzeit oder wollen oder können aus sonstigen Gründen sich nicht so um die Abwicklung des Nachlasses kümmern, wie es dem Verstorbenen gegenüber angemessen wäre??
Oder Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und hätten gerne einen neutralen Dritten, der den Nachlass für die Erbengemeinschaft abwickelt?

Gerne unterstütze ich Sie bei der rechtlichen und praktischen Abwicklung eines Nachlasses. Von der Organisation der Beerdigung über die Sichtung und Auflösung der Wohnung, von der Öffnung von Bankschließfächern bis zur Versilberung des Tafelsilbers und der Aushändigung des Nachlasses an die Erben; ob Pflichtteilsansprüche berechnet oder Vermächtnisse ausgehändigt werden müssen – ich unterstütze Sie so wie Sie es möchten und brauchen.

Bitte rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine Email.

NGOs, Vereine, Stiftungen

Sie arbeiten für einen Verein, eine Stiftung oder Kirchengemeinde und Ihre Organisation wurde in einem Testament bedacht?

Beim Erben ist schnelles Handeln erforderlich!
Eine Erbschaft für einen Verein ist wie eine archäologische Expedition:
Das Ergebnis kann eine gut gefüllte Schatzkammer sein, es kann aber auch die Ruine über einem zusammenbrechen. Oder anders gesagt: Es gibt sehr werthaltige Nachlässe, aber auch überschuldete Nachlässe, bei denen die Haftung begrenzt werden muss. Die Annahme eines Nachlasses – auch eines überschuldeten – erfolgt automatisch. Um dies zu verhindern, ist rechtzeitiges Handeln nötig!

Ich prüfe für Sie das Testament und helfe Ihnen, Ihr Vermächtnis oder Erbe entsprechend den Wünschen des Verstorben zu erhalten. Bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen berücksichtige ich, dass Sie als gemeinnützige Organisation auf eine gute öffentliche Meinung angewiesen sind.

Soweit Ihre Organisation Alleinerbe ist oder mit der Abwicklung des Nachlasses beauftragt, übernehme ich auf Wunsch auch diese Aufgabe vollständig oder unterstützend und zwar sowohl den rechtlichen als auch den praktischen Teil.
So erstelle ich Ihnen ein Nachlassverzeichnis, berechne erforderlichenfalls die Höhe von Pflichtteilsansprüchen, die Höhe von Vermächtnissen oder Miterbenanteilen.

Auf der praktischen Seite übernehme ich die Organisation der Beerdigung, die Sichtung und Auflösung der Wohnung, Kündigung von Verträgen, die Öffnung von Bankschließfächern, die Erfüllung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen, die Versilberung des Tafelsilbers und die Aushändigung des Nachlasses an den oder die Erben. Ebenso prüfe und erstelle ich die steuerlichen Pflichten sowohl des Erblassers als auch des Erben, ggf. unter Hinzuziehung eines kompetenten Partners.

Ebenfalls übernehme ich auf Wunsch die Korrespondenz mit den unterschiedlichen Nachlassbeteiligten wie Angehörige, Vermieter, Behörden.

Ich unterstütze Sie so, wie Sie es möchten und brauchen. Bitte rufen Sie mich an oder schicken mir eine Email.

Sie sind in einem Testament bedacht und ein Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger hat den Nachlass abgewickelt? Sie sind sich nicht sicher, ob alles korrekt gelaufen ist? Gerne prüfe ich für Sie das Testament und die Abrechnung des Testamentsvollstreckers oder Nachlasspflegers.
Bitte rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine Email.

Gerichte

Sie suchen einen zuverlässigen Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger?

Lange Jahre habe ich in der Nachlassabteilung der SOS-Kinderdörfer weltweit Testamente geprüft und Nachlässe abgewickelt. Dabei hatte ich auch mit vielen andere Organisationen, Kirchengemeinden und Privatleuten zu tun – als Miterben, Vermächtnisnehmern und Beteiligte.

Seit 2020 biete ich diese Leistungen jetzt allgemein an. Gerne nehme ich auch Ihnen Arbeit ab. Bitte rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine Email.