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Vita

  • seit 2020 eigene Rechtsanwaltskanzlei für Testamentsberatung und Nachlassabwicklung
  • 2006 – 2019 Juristin mit notarieller Bevollmächtigung in der Nachlassabteilung der SOS-Kinderdörfer weltweit (früher Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V.)
  • 2004 – 2006 Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hinner & Partner
    Schwerpunkte Steuerrecht und Erbrecht
  • 2004 Zulassung als Rechtsanwältin
  • Referendariat in Nürnberg
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam
  • Ausbildung zur Steuerfachangestellten
  • geboren 1974 in Berlin-Wilmersdorf

 

Der Tod ist genauso bunt wie das Leben.

Und genau das macht das Erbrecht so spannend. Es gibt Aufgaben, die kommen immer wieder vor: Verträge kündigen; mit dem Vermieter klären, ob und ggf. welche Schönheitsreparaturen übernommen werden müssen; Beerdigung und Grabpflege organisieren; Steuererklärungen erstellen; Vermögen sichten und Ansprüche prüfen; Mietshäuser verwalten; Winterdienst (Schnee schippen) organisieren; Pflichtteilsansprüche berechnen; Vermächtnisse erfüllen und vieles mehr.
Jede Wohnungssichtung, jede Schließfachöffnung gleicht einer Schatzsuche und kann eine Überraschung bringen.

Dann gibt es immer wieder Nachlässe, die etwas Neues bringen, etwas, das frau noch nicht gesehen hat.

Und ganz wichtig: der Mensch, der lebte, seine Würde und seine Privatsphäre!
Ich sehe es als meine Aufgabe an, die Wünsche der Verstorbenen zu erfüllen soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.

Zu deren Lebzeiten, indem ich entsprechend berate und auch auf Aspekte hinweise, an die der Mensch nicht unbedingt selbst denkt.
Nach deren Tod, indem ich das Testament angemessen umsetzte und dabei so weit möglich auf die Wünsche und die Privatsphäre der Verstorbenen Rücksicht nehme.

Mein gesamtes Berufsleben habe ich mich mit Erbrecht beschäftigt. Im Gegensatz zu vielen Kollegen lag und liegt bei mir ein großer Schwerpunkt auf der Abwicklung von Nachlässen. So habe ich bisher etwa 1000 Testamente nach dem Tod der Erblasser gesehen und deren Nachlässe abgewickelt. Aus eigener Erfahrung kann ich daher sagen, dass ein Testament alleine nicht immer reicht, sondern dass dieses durchdacht und sorgfältig aufgesetzt werden sollte. Fehler sind menschlich – selbst bei Anwälten und Notaren. In der Regel lernt der Mensch aus seinen Fehlern. Bei der Testamentsgestaltung ist dieses jedoch nur selten möglich, da der beratende Jurist nur ausnahmsweise auch das Ergebnis seines Werkes sieht – nämlich das Testament nachdem der Erblasser verstorben ist.

Da ich bereits so viele Testamente in der Umsetzung gesehen habe, denke ich nicht nur an das rechtliche, sondern auch an das praktische. Was muss, was sollte in einem Testament geregelt werden? Und was muss noch beachtet werden? Wie kann ich den Hinterbliebenen die Arbeit leichter machen? Den wenn jemand stirbt, gibt es Arbeit – viel Arbeit!

Ebenfalls sollte ein Testament regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden – an rechtliche Änderungen aber insbesondere an die tatsächlichen Gegebenheiten.